ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (für B2B-Kunden)

1. ALLGEMEINES, GELTUNGSBEREICH

1.1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte gegenwärtige und zukünftige Geschäftsbeziehung mit unseren Kunden, auch wenn auf die AGB nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Abweichende oder ergänzende AGB der Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir haben diesen AGB ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

1.2. Unseren Angeboten (insbesondere den Angeboten in unseren Katalogen und Preislisten), Auftragsbestätigungen, Verkäufen und Lieferungen liegen stets ausschließlich unsere AGB zugrunde, es sei denn, wir haben der Geltung abweichender AGB ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Änderungen, Ergänzungen und/oder Streichungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Entsprechendes gilt für mündliche Nebenabreden.

1.3. Unsere Waren werden ausschließlich in den in unseren jeweils aktuellen Katalogen, Prospekten und Preislisten angegebenen Ausführungen geliefert. Technische Änderungen im Sinne eines technischen Fortschritts bleiben vorbehalten. Änderungen in Form, Farbe und Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Wir können Bestellungen ablehnen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise Produktionseinstellung, Produktionsschwierigkeiten, eigene Nichtbelieferung, unerwartet hohe Nachfrage oder ähnliche Gründe.


2. PREISE UND LIEFERKOSTEN

2.1. Für die Preise und Lieferkosten sind die in unserem Angebot, insbesondere die in den jeweils aktuellen Preislisten bzw. die in der schriftlichen Auftragsbestätigung
genannten Preisangaben zuzüglich gesetzlicher MwSt. in der jeweils gültigen Höhe maßgebend. Die in unseren Katalogen, Prospekten und Preislisten genannten Preise sind in Euro festgelegt.

2.2. Sofern in unseren Katalogen, Prospekten und Preislisten nicht ausdrücklich etwas anderes erwähnt ist, beziehen sich die Preise auf die jeweils abgebildeten Artikel gemäß Beschreibung, nicht jedoch auf Inhalt, Zubehör oder Dekoration.

2.3. Die in unseren Katalogen, Prospekten und Preislisten angegebenen Preise betreffen den Zeitpunkt der Herausgabe der jeweiligen Verkaufsunterlage. Preisänderungen nach diesem Zeitpunkt bleiben vorbehalten. Vor dem Inkrafttreten neuer Preislisten erhalten unsere Kunden rechtzeitig die neuen Preislisten, in denen auch die empfohlenen unverbindlichen Verkaufspreise genannt sind.


3. LIEFERUNG

3.1. Die Lieferung erfolgt, falls nichts anderes vereinbart ist, innerhalb der in der Auftragsbestätigung angegebenen Lieferzeit ab unserem Auslieferungslager, ohne dass es sich hierbei um einen Fixtermin handelt. Teillieferungen bleiben vorbehalten und sind grundsätzlich zulässig, solange sie für den Kunden zumutbar sind. Teillieferungen können eigenständig fakturiert werden. Durch Teillieferungen entstehende höhere Kosten tragen wir.

3.2. Bei Überschreitung der Lieferzeit ist der Kunde zunächst nur berechtigt, eine angemessene Nachfrist zu setzen. Liefern wir auch innerhalb dieser Nachfrist nicht, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, allerdings nur, sofern die Verzögerung durch uns zu vertreten ist. Schadensersatzansprüche wegen Verzögerung der Lieferung stehen dem Kunden ebenso wenig zu, wie Schadensersatzansprüche statt der Leistung. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird. Rückgriffsansprüche gemäß § 478 BGB werden hierdurch nicht berührt. Der Kunde ist jedoch verpflichtet, auf unser Verlangen innerhalb angemessener Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Lieferung besteht. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit diesen Regelungen nicht verbunden.

3.3. Die Gefahr des Untergangs, des Verlusts oder der Verschlechterung der Ware sowie die Preisgefahr gehen mit der Auslieferung der Ware an die zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen auf den Kunden über. Dasselbe gilt für die Gefahr der verzögerten Lieferung.

3.4. Bei Annahmeverzug des Kunden, der Unterlassung einer Mitwirkungshandlung oder einer Lieferverzögerung aus anderen seitens des Kunden zu vertretenden Gründen sind wir unabhängig von sonstigen uns zustehenden Rechten berechtigt, den Ersatz des uns hieraus entstehenden Schadens einschließlich sämtlicher damit in Verbindung stehender Mehraufwendungen zu verlangen. Außerdem geht in diesem Fall die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des Untergangs der entsprechenden Ware auf den
Kunden über.


4. RÜCKTRITTSRECHT DES VERKÄUFERS
Für den Fall, dass uns die Lieferung auch innerhalb angemessener Nachfrist wegen von uns nicht zu vertretender Umstände, wie z. B. wegen nicht richtiger und/oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung, bei Fällen höherer Gewalt, behördlichen Maßnahmen, Betriebsstörungen, Streik und dergleichen, nicht möglich ist, steht uns das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines Rückstritts werden wir etwaige vom Kunden bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.


5. EIGENTUMSVORBEHALT

5.1. Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher offenen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen
und Einlösungen von Schecks und Wechseln, unser Eigentum.

5.2. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne unserer Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wird.

5.3. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen und nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die Forderungen im Sinne dieser Regelung auf uns auch tatsächlich übergehen.

5.4. Die Befugnisse des Kunden, im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr Vorbehaltsware zu veräußern, enden mit dem Widerruf durch uns infolge einer nachhaltigen Verschlechterung der Vermögenslage des Kunden, spätestens jedoch mit Zahlungseinstellung oder mit der Beantragung und/oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen.

5.5. Der Kunde tritt hiermit alle Forderungen mit allen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware – einschließlich etwaiger Saldoforderungen – an uns ab. Hat der Kunde die Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, wird unsere Forderung sofort fällig und der Kunde tritt die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Factor an uns ab und leitet seinen vom Factor erhaltenen Verkaufserlös unverzüglich an uns weiter. Wir nehmen diese Abtretung an.

5.6. Der Kunde ist ermächtigt, solange und soweit er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, spätestens aber bei Zahlungsverzug des Kunden und/oder bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden. In diesem Falle können wir dem Kunden den Einzug der Forderung durch uns selbst oder von uns beauftragte Dritte unter Setzung einer angemessenen Frist androhen. Nach ergebnislosem
Fristablauf sind wir vom Kunden bevollmächtigt, die Einzugsermächtigung offenzulegen, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderungen selbst einzuziehen. Der Kunde ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine vollständige und genaue Aufstellung der uns zustehenden Forderungen mit vollständigen Namen und zustellungsfähigen Anschriften der Abnehmer zu übermitteln. Diese Aufstellung hat auch die Höhe der einzelnen Forderungen, sowie alle wesentlichen Rechnungsdaten zu enthalten. Der Kunde hat uns darüber hinaus sämtliche für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte zu erteilen und uns die Überprüfung
dieser Auskünfte zu gestatten. Wir sind berechtigt, Angehörige der rechts- und steuerberatenden Berufe mit dieser Überprüfung zu beauftragen.

5.7. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheit unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, so werden wir auf schriftliches Verlangen des Kunden oder eines durch unsere Übersicherung beeinträchtigten Dritten einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte nach unserer Wahl freigeben.

5.8. Jede Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen ist unzulässig. Der Kunde ist verpflichtet, uns über sämtliche Vollstreckungsmaßnahmen, insbesondere Pfändungen in die Vorbehaltsware unter Angabe des Pfandgläubigers und sämtlicher Vollstreckungsdaten unverzüglich zu unterrichten. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter wird der Kunde auf die uns zustehenden Rechte hinweisen und diese Dritten umgehend schriftlich benachrichtigen, damit wir unsere Rechte entsprechend wahrnehmen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet dafür der Kunde.

5.9. Bei Pflichtverletzungen des Kunden gemäß Ziffer 5., insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach Ablauf einer dem Kunden gesetzten angemessenen Frist zum Rücktritt vom Vertrag und zur Rücknahme berechtigt. Die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt.
Der Kunde gestattet uns oder von uns schriftlich bevollmächtigten Dritten, bereits jetzt auch bei ihm oder Dritten lagernde und seitens des Kunden noch nicht bezahlte Vorbehaltswaren abzuholen. Er wird uns oder unseren Bevollmächtigten hierzu den Zugang zu den entsprechenden Räumlichkeiten ermöglichen. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Nehmen wir aufgrund des Eigentumsvorbehaltes den Liefergegenstand zurück, so ist dies nicht als Rücktritt vom Vertrag zu sehen. Ein Rücktritt liegt nur vor, wenn wir den Rücktritt ausdrücklich schriftlich erklären. Wir sind berechtigt, die zurückgenommene Vorbehaltsware nach unserer Wahl im Wege der Versteigerung oder durch freihändigen Verkauf zu verkaufen und den Erlös mit der Kaufpreisforderung zu verrechnen oder vom Vertrag zurückzutreten.

5.10. Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Der Kunde ist zur pfleglichen Behandlung und gesonderten Aufbewahrung der Vorbehaltsware verpflichtet. Er hat sie auf eigene Kosten gegen die üblichen Gefahren, wie z. B. Feuer, Diebstahl und Wasser in gebräuchlichem und angemessenem Umfang zu versichern. Der Kunde tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der oben genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an
uns bis zur Höhe des Fakturenwertes der Ware ab. Wir nehmen die Abtretung an.

5.11. Der Kunde verpflichtet sich, die Ware frühestens 1 Woche vor Anliefertermin zum Kauf bzw. zum Vorbestellen anzubieten.

5.12. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeden Wechsel seines Geschäftssitzes ebenso wie jede Änderung der Bezeichnung seiner Firma oder der Rechtsform seiner Firma unverzüglich anzuzeigen, solange noch Forderungen wegen gelieferter Ware offenstehen.


6. ZAHLUNG

6.1. Für die Bezahlung unserer Rechnungen sind die in unserem Angebot, insbesondere die in den jeweils aktuellen Preislisten bzw. die in der schriftlichen Auftragsbestätigung genannten Zahlungskonditionen maßgebend. Wir behalten uns insbesondere bei Erstkunden und bestehendem Zahlungsverzug eines Kunden unabhängig von sonstigen bestehenden Rechten vor, die weitere Belieferung des Kunden von Lieferung gegen Vorkasse abhängig zu machen bzw. anderweitige angemessene und geeignete Sicherheiten zu verlangen.

6.2. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist, spätestens bei Verzugseintritt, schuldet der Kunde zumindest Zinsen in gesetzlicher Höhe (Verbraucher 5 % über Basiszinssatz, Kaufleute 9 % über Basiszinssatz). Dies gilt auch bei Stundungen. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, nachzuweisen, dass uns durch den Verzug kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Der Kunde schuldet im Falle des Verzugs jedoch in jedem Fall Zinsen in gesetzlicher Höhe.

6.3. Gerät der Kunde in Höhe mindestens zweier Rechnungsbeträge in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein, führt er außergerichtliche Vergleichsverhandlungen oder wird Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt, so werden unsere sämtlichen Rechnungen sofort zur Zahlung fällig. In diesen Fällen sind wir ferner berechtigt, abweichend von zuvor getroffenen Vereinbarungen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Wir sind ferner berechtigt, in diesen
Fällen ohne weitere Begründung von allen mit dem Kunden geschlossenen laufenden Verträgen ganz oder teilweise zurückzutreten und darüber hinaus Schadensersatz zu verlangen.

6.4. Der Kunde kann nur mit solchen Gegenansprüchen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Gleiches gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch den Kunden.

6.5. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde außerdem nur aufgrund von Gegenansprüchen geltend machen, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.


7. GEWÄHRLEISTUNG UND RETOUREN, VERJÄHRUNG

7.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferungen unverzüglich auf etwaige Sachmängel und ihre Vertragsgemäßheit zu untersuchen und zu überprüfen. Im Rahmen dieser Überprüfung entdeckte Sachmängel sind uns unverzüglich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die rechtzeitige Untersuchung oder Mängelanzeige, gilt die gelieferte Ware als genehmigt, es sei denn, der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar. Die Anzeige eines Mangels hat schriftlich und unter genauer Angabe der Gründe und exakter Beschreibung des behaupteten Mangels zu erfolgen. Die Besichtigung und Überprüfung beanstandeter Ware muss einem Beauftragten von uns jederzeit möglich sein.
War ein Mangel bei der Untersuchung nicht erkennbar, so hat der Kunde einen später entdeckten Mangel uns gegenüber ebenfalls unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde diese Anzeige, so gilt die Lieferung auch im Hinblick auf diese Mängel als genehmigt. Im Übrigen geltend die §§ 377 ff. HGB entsprechend. Offensichtliche Mängel sind uns innerhalb einer Frist von 10 Tagen ab Empfang der Ware anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Bei Mängeln, die durch ordnungsgemäße Untersuchung erkennbar sind, beträgt die Anzeigefrist 14 Tage. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die Beweislast
hierfür trifft den Kunden.

7.2. Branchenübliche Abweichungen in Abmessung, Ausführung, Farbgebung usw., insbesondere bei Nachbestellungen, berechtigen nicht zu Beanstandungen. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit und/oder Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung und Verschleiß oder aufgrund von Schäden, die nach Gefahrübergang in Folge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.

7.3. Jede Modifikation oder Reparatur an den von uns gelieferten Waren ohne unsere ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung lassen unsere Gewährleistung erlöschen. Gleiches gilt bei nicht ordnungsgemäßer Lagerung oder anderen Abweichungen vom bestimmungsgemäßen Gebrauch der Waren. Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen lässt bestehende Zahlungsansprüche von uns unberührt. Im Fall des Zahlungsverzugs des Kunden ruhen unsere Gewährleistungsverpflichtungen bis zur vollständigen Erfüllung der Zahlungspflichten des Kunden.
Wir leisten keine Gewähr für Schäden an Batterien, sofern diese nicht bereits bei der Auslieferung der Ware vorhanden waren. Batterien werden von uns in jedem Einzelfall vor der Auslieferung in besonderer Art und Weise geprüft. Die Beweislast für die Behauptung, es habe ein Mangel an diesen Gegenständen bereits vor oder bei der Auslieferung vorgelegen, trifft den Kunden.

7.4. Bei begründeten Beanstandungen leisten wir innerhalb der Verjährungsfrist für Mängel der Ware nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Neulieferung, sofern die Ursache bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag. Zur Vornahme aller uns nach eigenem Ermessen notwendig erscheinenden Maßnahmen zur Nacherfüllung hat uns der Kunde die erforderliche und angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben. Ersetzte Teile verbleiben in unserem Eigentum.

7.5. Im Falle der Nacherfüllung fallen uns alle Kosten, Kostenerhöhungen und sonstigen Aufwendungen, wie z. B. Arbeits-, Material-, Transport-, Wege- und Nebenkosten nicht zur Last, die dadurch entstehen, dass die nachzubessernde oder zu ersetzende Ware von einem anderen Ort als dem ursprünglichen Ablieferungsort zurückgeholt und die nachgebesserte oder ersetzte Ware an einem anderen Ort als den ursprünglichen Ablieferungsort ausgeliefert werden soll.

7.6. Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß §§ 438 I Nr. 2, 479 I BGB längere Fristen vorschreibt, sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits und im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung
und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt.

7.7. Rückgriffsansprüche des Kunden gegen uns gemäß § 478 BGB bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Die Regelung in Ziffer 7.5 gilt für den Umfang des Rückgriffsanspruchs des Kunden gegen uns gemäß § 478 II BGB entsprechend.
Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von uns seinen Kunden gegenüber einen Mangel an den ihm von uns gelieferten Produkten zu bestätigen oder sonstige Anerkenntnisse oder Zusagen der Mängelgewährleistung zu machen. Wir haften generell nicht für Gewährleistungen und sonstige Gewährleistungszusagen, die der Kunde seinen Kunden gegenüber abgibt und die über den in diesen AGB hinausgehen. Dies gilt nicht in den Fällen, in denen eine entsprechend weitergehende Gewährleistungshaftung von uns gegenüber dem Endverbraucher aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften gegeben ist.

7.8. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche gemäß Ziffer 9. – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

7.9. Hat der Kunde zu Unrecht gerügt, sind wir berechtigt, vom Kunden die Erstattung der uns entstandenen Aufwendungen zu verlangen. Werden durch uns Teile einer Lieferung instandgesetzt oder liefern wir für Teile Ersatz, so hat dies keine Verlängerung der Gewährleistungsfrist für die übrigen gelieferten Teile zur Folge.

7.10. Im Übrigen ist die Regelung von Schadensersatzansprüchen des Kunden in Ziffer 9. abschließend. Weitergehende und andere als in Ziffer 7. geregelte Ansprüche des Kunden gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen wegen Sachmängeln sind ausgeschlossen.

7.11. Die Rücksendung nicht mangelhafter Ware unter Angabe der ORTOVOX Kundennummer und der ORTOVOX Rechnungsnummer ist nur mit ausdrücklicher vorheriger schriftlicher Zustimmung von ORTOVOX zulässig. Voraussetzung für eine Gutschrift aufgrund von Rücksendungen nicht mangelhafter Ware ist, dass die Ware in einem vollumfänglichen verkaufsfähigen Zustand bei ORTOVOX eingeht. ORTOVOX behält sich vor, den Gutschriftbetrag angemessen zu kürzen.


8. TRANSPORTSCHÄDEN

Stellt der Kunde bei Erhalt der Ware Schäden an der Verpackung fest, so ist er verpflichtet, bei Annahme der Ware von dem Transportunternehmer die Beschädigung schriftlich bestätigen zu lassen. Transportschäden, die erst nach der Entfernung der Verpackung festgestellt werden, müssen uns innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt schriftlich gemeldet werden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die Beweislast hierfür trifft den Kunden.


9. SCHADENSERSATZANSPRÜCHE

9.1. Sollte uns die Lieferung unmöglich sein, ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass wir die Unmöglichkeit nicht zu vertreten haben. Der Anspruch des Kunden ist auf 10 % des Wertes des Teils der Lieferung beschränkt, der uns unmöglich war. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit im Falle von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

9.2. Sollten unvorhersehbare Ereignisse im Sinne von Ziffer 4. auf unseren Betrieb einwirken oder sollte sich die wirtschaftliche Bedeutung oder der Inhalt der uns obliegenden Leistung erheblich verändern, so ist der Vertrag unter Beachtung des Grundsatzes von Treu und Glauben den veränderten Verhältnissen angemessen anzupassen. Sollte dies wirtschaftlich nicht vertretbar sein, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall sind wir jedoch verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Erkenntnis
der Tragweite des Ereignisses vollständig zu unterrichten. Diese Verpflichtung besteht für uns auch dann, falls zunächst mit dem Kunden eine Verlängerung der Lieferfrist vereinbart war.

9.3. Im Übrigen sind Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aufgrund der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aufgrund unerlaubter Handlung ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit eine Haftung nicht abdingbar ist, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sind jedoch beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, soweit
nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit diesen Regelungen nicht verbunden.

9.4. Soweit dem Kunden gemäß Ziffer 9. Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängelansprüche geltenden Verjährungsfrist gemäß Ziffer 7.6. Bei Schadensersatzansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz haben die gesetzlichen Verjährungsvorschriften Gültigkeit.


10. SPEICHERUNG VON DATEN UND VERTRAULICHKEIT VON INFORMATIONEN

10.1. Die für die Geschäftsabwicklung mit dem Kunden notwenigen Daten werden von uns im zulässigen Umfang innerhalb des gesetzlichen Rahmens des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Telemediengesetzes (TMG) gespeichert und im Rahmen der Bestellabwicklung auch an mit uns entsprechend §§ 15 ff. AktG verbundene Unternehmen, insbesondere an andere Gesellschaften der Firmengruppe Schwan-STABILO weitergeleitet. Persönliche Daten werden vertraulich behandelt. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner kundenbezogenen Daten im genannten Umfang zu.

10.2. Soweit wir dem Kunden einen Zugang zu unserem elektronischen Intranet gewähren, verpflichtet sich der Kunde, die in der laufenden Geschäftsbeziehung anfallenden Daten und Passwörter und/oder anderweitige Zugangsberechtigungen nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben sowie diese Daten vor jedem Zugriff und Missbrauch durch Dritte entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik zu schützen. Die Verpflichtung des Kunden zum Schutz der Daten gilt auch im Zusammenhang mit der Speicherung von Daten.
Jegliche Speicherung dieser Daten in Cloud-Speichern Dritter bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von uns.

10.3. Alle von uns dem Kunden überlassenen Informationen und Materialien sind – soweit diese nicht öffentlich zugänglich, allgemein bekannt oder offensichtlich zur Weitergabe bestimmt sind – vom Kunden vertraulich zu behandeln und dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt, veröffentlicht, öffentlich zugänglich gemacht noch in sonstiger Art und Weise Dritten zugänglich gemacht werden. Bei Beendigung der Geschäftsbeziehung mit uns sind diese Unterlagen und Informationen vom Kunden nach unserer Wahl an uns zurückzugeben oder zu vernichten. Die Vernichtung muss uns gegenüber nachgewiesen werden.


11. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, ANWENDBARES RECHT

11.1. Erfüllungsort für alle gegenseitigen Ansprüche aus unserer Geschäftsbeziehung mit dem Kunden ist Taufkirchen.

11.2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist München. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

11.3. Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.


12. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

12.1. Alle mündlich getroffenen Absprachen und Vereinbarungen zwischen unserem Kunden und uns bedürfen zu ihrer rechtsverbindlichen Wirkung der Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann auch durch Telefax oder E-Mail-Schreiben gewahrt werden.

12.2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages zwischen uns und dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Regelungslücke herausstellen, so wird die Wirksamkeit  er übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Verkäufer und Kunde verpflichten sich für diesen Fall  ausdrücklich, eine Regelung zu vereinbaren, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

12.3. Wir behalten uns vor, diese AGB jederzeit zu ändern und/oder zu ergänzen. In diesem Fall werden wir dem Kunden unverzüglich eine schriftliche und/oder elektronische Version der neuen AGB zur Verfügung stellen, die dann die vorliegende Fassung der AGB vollumfänglich ersetzt. Alle zum Zeitpunkt der Übermittlung der neuen AGB seitens des Kunden bereits getätigten und von uns bereits bestätigten Bestellungen werden aber auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung noch gültigen AGB ausgeführt.


STAND OKTOBER 2017